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   OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - 10 N 70.09   

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https://dejure.org/2009,36614
OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - 10 N 70.09 (https://dejure.org/2009,36614)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.12.2009 - 10 N 70.09 (https://dejure.org/2009,36614)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 10 N 70.09 (https://dejure.org/2009,36614)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06

    Verletzung des Grundrechts auf Asyl (Art 16a Abs 1 GG) durch unzureichende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - 10 N 70.09
    5 Es ist anerkannt, dass auch eine strafrechtliche Verfolgung im Heimatland eine politische Verfolgung darstellen kann, wenn nämlich objektive Umstände darauf schließen lassen, dass der Betroffene wegen eines asylerheblichen Merkmals eine härtere als die sonst übliche Behandlung erleidet (vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315, 338; Kammerbeschluss vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 2141/06 -, NVwZ-RR 2008, 643, zitiert nach juris, Rn. 22; Kammerbeschluss vom 29. April 2009 - 2 BvR 78/08 -, NVwZ 2009, 1035, zitiert nach juris, Rn. 18).

    Wird ein solcher Politmalus geltend gemacht und lässt er sich nicht von vornherein ausschließen, so ist es Aufgabe des Verwaltungsgerichts, den diesbezüglichen Sachverhalt in einer der Bedeutung des Asylgrundrechts entsprechenden Weise aufzuklären (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Februar 2000 - 2 BvR 752/97 -, InfAuslR 2000, 254, 259; Kammerbeschluss vom 12. Februar 2008, a.a.O., Rn. 28).

    Liegt eine Verurteilung durch ein türkisches Staatssicherheitsgericht vor, bedarf es daher einer Auseinandersetzung mit dem Einzelfall, um festzustellen, ob in der Anwendung der Strafgesetze durch das Gericht eine Maßnahme politischer Verfolgung zu erblicken war, wobei auch die Behauptung, im Zuge der Ermittlungen gefoltert worden zu sein, ein Indiz für das Bestehen eines "Politmalus" sein kann, dem nachzugehen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Februar 2008, a.a.O., Rn. 29; zur Überprüfung der Rechtsanwendung türkischer Gerichte durch das Verwaltungsgericht auch BVerwG, Beschluss vom 3. August 2006 - 1 B 20.06 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 339, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 29.04.2009 - 2 BvR 78/08

    Verletzung des Willkürverbotes (Art 3 Abs 1 GG) im Asylverfahren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - 10 N 70.09
    5 Es ist anerkannt, dass auch eine strafrechtliche Verfolgung im Heimatland eine politische Verfolgung darstellen kann, wenn nämlich objektive Umstände darauf schließen lassen, dass der Betroffene wegen eines asylerheblichen Merkmals eine härtere als die sonst übliche Behandlung erleidet (vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315, 338; Kammerbeschluss vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 2141/06 -, NVwZ-RR 2008, 643, zitiert nach juris, Rn. 22; Kammerbeschluss vom 29. April 2009 - 2 BvR 78/08 -, NVwZ 2009, 1035, zitiert nach juris, Rn. 18).

    Soweit die Beklagte in ihrem Zulassungsantrag vom 16. Juli 2009 vorträgt, das Asylverfahren diene nicht der "Superrevision" ausländischer Gerichtsurteile, und in diesem Zusammenhang u.a. auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg verweist, wird im Übrigen darauf hingewiesen, dass dieses Urteil vom Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 29. April 2009 (a.a.O.) wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Willkürverbot) aufgehoben worden ist.

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - 10 N 70.09
    5 Es ist anerkannt, dass auch eine strafrechtliche Verfolgung im Heimatland eine politische Verfolgung darstellen kann, wenn nämlich objektive Umstände darauf schließen lassen, dass der Betroffene wegen eines asylerheblichen Merkmals eine härtere als die sonst übliche Behandlung erleidet (vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315, 338; Kammerbeschluss vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 2141/06 -, NVwZ-RR 2008, 643, zitiert nach juris, Rn. 22; Kammerbeschluss vom 29. April 2009 - 2 BvR 78/08 -, NVwZ 2009, 1035, zitiert nach juris, Rn. 18).
  • BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97

    Verletzung des Asylgrundrechts durch Verkennung der verfassungsrechtlichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - 10 N 70.09
    Wird ein solcher Politmalus geltend gemacht und lässt er sich nicht von vornherein ausschließen, so ist es Aufgabe des Verwaltungsgerichts, den diesbezüglichen Sachverhalt in einer der Bedeutung des Asylgrundrechts entsprechenden Weise aufzuklären (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Februar 2000 - 2 BvR 752/97 -, InfAuslR 2000, 254, 259; Kammerbeschluss vom 12. Februar 2008, a.a.O., Rn. 28).
  • BVerwG, 03.08.2006 - 1 B 20.06

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Strafverfahren, Strafe, rechtliches

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - 10 N 70.09
    Liegt eine Verurteilung durch ein türkisches Staatssicherheitsgericht vor, bedarf es daher einer Auseinandersetzung mit dem Einzelfall, um festzustellen, ob in der Anwendung der Strafgesetze durch das Gericht eine Maßnahme politischer Verfolgung zu erblicken war, wobei auch die Behauptung, im Zuge der Ermittlungen gefoltert worden zu sein, ein Indiz für das Bestehen eines "Politmalus" sein kann, dem nachzugehen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Februar 2008, a.a.O., Rn. 29; zur Überprüfung der Rechtsanwendung türkischer Gerichte durch das Verwaltungsgericht auch BVerwG, Beschluss vom 3. August 2006 - 1 B 20.06 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 339, zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 10 N 63.06
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - 10 N 70.09
    Wird die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache geltend gemacht, so ist zur Darlegung erforderlich, dass eine höchstrichterlich oder obergerichtlich bislang nicht geklärte, konkrete und zugleich entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage aufgeworfen und erläutert wird, warum sie über den Einzelfall hinaus bedeutsam ist und im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Berufsverfahren bedarf (vgl. u.a. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2007 - OVG 10 N 63.06 -, veröffentlicht in juris; Marx, AsylVfG, 7. Aufl. 2009, § 78 Rn. 54).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2011 - 4 LB 5/11

    Ausschluss der Flüchtlingseigenschaft Türkei und Asyl wegen PKK-Unterstützung

    Eine Gefährdung besteht für den Kläger unabhängig davon, ob ihm im Zuge einer Strafverfolgung wegen aktiver Beteiligung an terroristischen Taten der PKK eine an asylrelevante Merkmale anknüpfende, härtere Behandlung als sonst üblich drohen würde (sog. Politmalus, vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.04.2009 - 2 BvR 78/08 -, NVwZ 2009, 1035 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.12.2009 - OVG 10 N 70.09 -, Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.03.2007 - 8 A 2632/06.A, Juris).
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